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   VG Schleswig, 08.10.2018 - 9 A 161/17   

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VG Schleswig, 08.10.2018 - 9 A 161/17 (https://dejure.org/2018,64468)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.10.2018 - 9 A 161/17 (https://dejure.org/2018,64468)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 9 A 161/17 (https://dejure.org/2018,64468)
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  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.10.2018 - 9 A 161/17
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn sie aufgrund der im Herkunftsland des Betroffenen gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 - U. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, juris).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Schleswig, 08.10.2018 - 9 A 161/17
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 - U. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.10.2018 - 9 A 161/17
    Danach ist diese Tatsache ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Schutzsuchenden vor Verfolgung begründet ist, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass er erneut von solcher Verfolgung bedroht wird (vgl. BVerwG, U. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09 -, juris).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Schleswig, 08.10.2018 - 9 A 161/17
    Ihm selbst obliegt es, seine Gründe für das Vorliegen politischer Verfolgung folgerichtig, substantiiert, widerspruchsfrei und mit genauen Einzelheiten vorzutragen (vgl. BVerwG, B. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 -, juris).
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